Sagen Sie die Paragraphen des Heilpraktikergesetzes auf.
Anmerkung
§ 1
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
(3) Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker".
§ 2
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bisher berufsmäßig nicht ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach § 1 in Zukunft nach Maßgabe der gemäß § 7 erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erhalten, die insbesondere Vorgaben hinsichtlich Kenntnissen und Fähigkeiten als Bestandteil der Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis enthalten sollen.
(2) Wer durch besondere Leistungen seine Fähigkeit zur Ausübung der Heilkunde glaubhaft macht, wird auf Antrag des Reichsministers des Innern durch den Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung unter erleichterten Bedingungen zum Studium der Medizin zugelassen, sofern er seine Eignung für die Durchführung des Medizinstudiums nachweist.
§ 3
Die Erlaubnis nach § 1 berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen.
Bei Affektiven Störungen ist die Gefühlslage bzw. Stimmung entweder reduziert (depressiv) oder gesteigert (manisch). Sie sind in der ICD-10 in der F3 zu finden. Die wichtigsten Erkrankungen sind die Depression (leichte bis schwere depressive Episode), die bipolare Störung und die manische Episode.
Der Begriff endogene Psychosen stammt aus dem triadischen System, das nach ätiologischen Gesichtspunkten unterschieden hat. Dementsprechend kommen "endogene" Psychosen aus dem Inneren, also aus der Seele selbst. Heute sind körperliche Faktoren nachgewiesen und man unterscheidet nur noch nach phänomenologischen Gesichtspunkten (Welche Symptome zeigen sich, wie stark,...).
Führen Sie aus, was Sie zu Manie wissen und erläutern Sie ihr mögliches Handeln, wenn eine suizidgefährdete Person in Ihrer Praxis auftaucht.
Prüfling
Habe das Übliche gesagt - dass ich die Person noch nicht mal mehr allein auf die Toilette lasse und die Person in die Klinik begleite oder den Notarzt anrufe.
Anmerkung
Die Manie gehört zu den affektiven Störungen der F3. Sie ist gekennzeichnet durch folgende Symptome:
situationsinadäquarte gehobene, expansive oder gereizte Stimmung, dieser Stimmungswechsel muss dominieren und mindestens eine Woche anhalten
Zusätzliche Symptome:
gestigerte Aktivität, motorische Ruhelosigkeit
gesteigerte Gesprächigkeit (Rededrang)
Ideenflucht, Gedankenrasen
Verlust normaler sozialer Hemmungen (kann auch zu unangemessenem Verhalten führen)
vermindertes Schlafbedürfnis
Größenwahn
starke Ablenkbarkeit
stetige Änderung von Aktivitäten oder Plänen
tollkühnes, rücksichtsloses Verhalten
gesteigerte Libido/sexuelle Taktlosigkeit
hinzu können Symptome wie Wahn und Halluzinationen kommen
zum suizidalen Verhalten:
Niedrigschwellig Arbeiten: gut explorieren, ob die Suizidalität akut ist
Non Suizidvertrag vorschlagen (bei der Manie schwierig, da keine meist Krankheitseinsicht vorhanden ist
freiwillige Einweisung - mit Psychiatrie kontakt aufnehmen, Abholen lassen durch Krankentransport, nicht selber gehen lassen, kein Taxi, nicht selber fahren
im letzten Falle Zwangseinweisung anregen, Polizei oder sozialpsychiatrischen Dienst kontaktieren
Fallbeispiel: 13 Jahre alter Junge – von Stiefmutter gebracht. (Kind aus erster Beziehung ihres Mannes) Unangepasstes, teilweise aggressives Verhalten – zuletzt onanierend im Bett seiner kleinen Schwester gefunden --> daraufhin Termin beim Heilpraktiker.
Verdacht auf Missbrauch durch den Partner seiner leiblichen Mutter.
Prüfling
Sage, dass ich nicht kompetent für solche Fälle sei – Facharzt!
Erläuterte, was ich tun würde wenn ich doch therapieren würde und stellte Diagnosen: Vermutete posttraumatische Belastungsstörung (Kindesmissbrauch), Pubertät.
Anmerkung
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Machen Sie Ausführungen zur Anamneseerhebung (Schwangerschaft, Geburt, Fremdanamnese u.s.w.).
Prüfling
Habe gefragt, ob das Mädchen im Bett war, als der Junge onaniert hat. Ja, es war im Bett.
Habe Pubertät – Erwachen der Sexualität u. Krisenzeit ausgeführt und wollte noch nicht überbewerten, dass der Junge neben der Halbschwester onaniert hat. Wobei aber Wachsamkeit geboten war, habe ich gesagt.
Anmerkung
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Der Psychologe ergänzte den Fall: Der Kindesmissbrauch von dem Jungen stand jetzt fest. Später kamen sexuelle Handlungen an der kleinen Schwester hinzu. Die Eltern hätten daraufhin den Kindern einzelne Zimmer gegeben und sie wären nie ohne Aufsicht.
Prüfling
Der Junge muss sofort aus der Familie.
Erklärte, dass es Kinder- und Jugendpsychologen dafür gibt und speziell in Traumatherapie ausgebildete, denen ich lieber diesen Fall überlassen würde.
Anmerkung
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Es war mir vom Hören bekannt, wusste aber nichts richtig dazu. In dem Moment Unkonzentriertheit des Jugendlichen. Habe zwischendurch auch Cannabiskonsum als Diagnose vorgeschlagen (zwischendrin kamen immer wieder Symptome eingestreut). Darauf wollten sie nicht hinaus. Sie wollten Diagnosen. Der Psychologe wollte vielleicht eine Diagnose in Richtung „Paraphilie“ - auf jeden Fall im sexuellen Bereich. Ich habe abgewehrt, gesagt, es handelt sich um einen Jugendlichen – Entwicklungsproblem Pubertät, - keine Festlegung.
Anmerkung
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